Schlichtung


Ein Schlichtungsverfahren ist dann in Betracht zu ziehen, wenn Konfliktparteien wünschen, dass der neutraler Dritter nicht allein für den Verfahrensablauf, sondern auch für die inhaltliche Ausgestaltung Sorge trägt und einen fundierten Lösungsvorschlag unterbreitet. Damit übt der Schlichter auf das Verfahren wie auf das Ergebnis einen starken Einfluss aus.

Von mir als Schlichter kann erwartet werden, dass ich mich – wenngleich in der Rolle des neutralen Dritten agierend – inhaltlich in die streitige Problematik einbringe. Ich unterstütze Parteien bei der Suche nach einer Lösung ihres Konflikts, nehme zum Sachverhalt wie auch der jeweiligen Rechtslage Stellung und unterbreite einen Lösungs- oder Vergleichsvorschlag.

Ein Schlichtungsverfahren ist regelmäßig nichtöffentlich, Vertraulichkeit wird vereinbart. Es bleibt den Konfliktparteien überlassen, ob sie einen Vorschlag des Schlichters annehmen oder nicht.