Kooperatives Anwaltsverfahren


Das Kooperative Anwaltsverfahren bezeichnet eine Vorgehensweise, bei der als Mediatoren geschulte Anwälte zusammen mit ihren jeweiligen Mandanten versuchen, eine gemeinsame Lösung bestehender Streitpunkte zu erreichen.

In einem gemeinsamen Vertrag, dem Partizipationsabkommen, verabreden sich die Parteien und ihre Anwälte auf dieses Verfahren, sichern sich die Offenlegung aller relevanten Fakten zu und beschließen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sowie den Verzicht, den Klageweg zu beschreiten. Zudem vereinbaren sie in einer Disqualifikationsklausel, dass im Falle des Scheiterns die jeweiligen Anwälte für ein Gerichtsverfahren nicht zur Verfügung stehen.

Nach vorbereitenden Einzelgesprächen der Anwälte mit ihren Mandanten finden dann gemeinsame Vierergespräche statt, in denen die Anwälte wie Co-Mediatoren mit dem Ziel der Konfliktbeilegung agieren. Falls erforderlich, können Experten (Steuerberater, Psychologen etc.) zum Verfahren hinzugezogen werden.